Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14573
FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01 (https://dejure.org/2002,14573)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2002 - 3 K 192/01 (https://dejure.org/2002,14573)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2002 - 3 K 192/01 (https://dejure.org/2002,14573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Abbruchsabsicht erworbenes Gebäude als Anschaffungskosten des Grund und Boden; Einkommensteuer 1995, 1996, 1997 und 1998; Durch den Abriss von Doppelhaushälften entstandene Kosten als Anschaffungskosten des neu errichteten Gebäudes; Geltendmachung von Abschreibungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In Abbruchsabsicht erworbenes Gebäude als Anschaffungskosten des Grund und Boden; Einkommensteuer 1995, 1996, 1997 und 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    In Abbruchsabsicht erworbenes Gebäude als Anschaffungskosten des Grund und Boden - Einkommensteuer 1995, 1996, 1997 und 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 97/87

    1. Anschaffungskosten des Grund und Bodens bei Erwerb mit Abbruchabsicht - 2.

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
    Dies gilt auch dann, wenn das alte Gebäude weiterhin technisch verwendbar ist, aber sowohl Veräußerer als auch Erwerber davon ausgehen, dass dem alten Gebäude aufgrund wirtschaftlichen Verbrauchs kein Wert zugemessen wird und das Grundstück eine Funktionsänderung erfährt und daher das alte Gebäude zum sofortigen Abbruch bestimmt ist (vgl. BFH, Urteil vom 15.12.1989 X R 97/87 BStBl. II 1989, 604; Herrmann/Heuer/Raupach a.a.O.).

    Anderenfalls bestände keine eindeutige Alternative gegenüber dem Erwerb eines noch nicht verbrauchten Gebäudes (vgl. auch BFH, Urteil vom 15.12.1989 X R 97/87, BStBl. II 1989, 604; Herrmann/Heuer/Raupach a.a.O.).

    Die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen Verwendung (vgl. zu diesem Kriterium im Rahmen der außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung z. B. das Urteil des BFH vom 15.12.1989 a.a.O.) bestand hier für die Kläger als Erwerber von vornherein nicht.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
    Weder dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 12.06.1978 ( GrS 1/77, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1978, 620) noch den Urteilen des BFH vom 04.12.1984 ( IX R 5/79, BStBl. II 1985, 208) und vom 26.08.1994 ( III R 76/92, BStBl. II 1995, 71) ließen sich Abgrenzungskriterien entnehmen, die der von den Klägern vorgenommenen Zuordnung entgegenstünden, zumal hier ein neues Wirtschaftsgut hergestellt worden sei.

    Maßgeblich für die steuerrechtliche Beurteilung des Gebäudeabbruchs ist zunächst, ob der Steuerpflichtige das Gebäude zum Zwecke des Abbruchs erworben hat (vgl. BFH, Beschluss vom 12.06.1978 a.a.O.; siehe ferner z. B. Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz , § 6 EStG Tz. 684 m.w.N.).

    Dabei ist zunächst hervorzuheben, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Herstellung "an der Stelle" des abgebrochenen Gebäudes erforderlich ist (vgl. den Wortlaut des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 12.06.1978 a.a.O. Seite 624 rechte Spalte; BFH, Urteil vom 15.11.1978 a.a.O.).

  • BFH, 15.11.1978 - I R 2/76

    Gebäudeerwerb - Abbruchabsicht - Schaffung einer Mehrheit von Wirtschaftsgütern -

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
    Dementsprechend hat der BFH in seinem Urteil vom 15.11.1978 ( I R 2/76, BStBl. II 1979, 299) entschieden, dass der Restwert und die Abbruchkosten entsprechend dem wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem Abbruch des Gebäudes und der Herstellung der neuen Wirtschaftsgüter auf diese zu verteilen ist, sofern ein Grundstück mit wirtschaftlich unverbrauchtem Gebäude mit der Absicht erworben wird, das Gebäude abzubrechen und auf dem Grundstück ein Einkaufszentrum zu errichten.

    Dabei ist zunächst hervorzuheben, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Herstellung "an der Stelle" des abgebrochenen Gebäudes erforderlich ist (vgl. den Wortlaut des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 12.06.1978 a.a.O. Seite 624 rechte Spalte; BFH, Urteil vom 15.11.1978 a.a.O.).

  • BFH, 04.12.1984 - IX R 5/79

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung und Sofortabzug von Abbruchkosten sind

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
    Weder dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 12.06.1978 ( GrS 1/77, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1978, 620) noch den Urteilen des BFH vom 04.12.1984 ( IX R 5/79, BStBl. II 1985, 208) und vom 26.08.1994 ( III R 76/92, BStBl. II 1995, 71) ließen sich Abgrenzungskriterien entnehmen, die der von den Klägern vorgenommenen Zuordnung entgegenstünden, zumal hier ein neues Wirtschaftsgut hergestellt worden sei.

    Da hier unstreitig der Erwerb des Grundstücks A mit Abbruchabsicht erfolgte, ist ferner entscheidend, ob das betreffende Gebäude technisch oder wirtschaftlich verbraucht war oder nicht (BFH, Urteil vom 04.12.1984 IX R 5/79, BStBl. II 1985, 208; Weber-Grellet, Steuerbilanzrecht, 1996, Seite 241).

  • BFH, 06.11.1968 - I 64/65

    Abschreibung des Rechtsbuchwertes eines dem Betrieb des Steuerpflichtigen seit

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 06.11.1968 I 64/65, BStBl. II 1969, 35; Urteil vom 28.03.1973 I R 115/71, BStBl. II Seite 678) oder in der Literatur (siehe z. B. Weber-Grellet a.a.O.) von objektiver Wertlosigkeit die Rede ist, bedeutet dies dasselbe wie technisches oder wirtschaftliches Verbrauchtsein.
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 50/00

    Abbruchkosten eines selbst genutzten Gebäudes

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von den Klägern herangezogenen Urteil des BFH vom 16.04.2002 ( IX R 50/00, Der Betrieb 2002, 1809), weil dort gerade an der Stelle des abgerissenen Gebäudes ein neues Gebäude errichtet wurde.
  • BFH, 26.08.1994 - III R 76/92

    Gehören Erdarbeiten zu den Herstellungskosten eines Gebäudes?

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
    Weder dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 12.06.1978 ( GrS 1/77, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1978, 620) noch den Urteilen des BFH vom 04.12.1984 ( IX R 5/79, BStBl. II 1985, 208) und vom 26.08.1994 ( III R 76/92, BStBl. II 1995, 71) ließen sich Abgrenzungskriterien entnehmen, die der von den Klägern vorgenommenen Zuordnung entgegenstünden, zumal hier ein neues Wirtschaftsgut hergestellt worden sei.
  • BFH, 28.03.1973 - I R 115/71

    Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung bei Abbruch eines erst

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
    Soweit in der Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 06.11.1968 I 64/65, BStBl. II 1969, 35; Urteil vom 28.03.1973 I R 115/71, BStBl. II Seite 678) oder in der Literatur (siehe z. B. Weber-Grellet a.a.O.) von objektiver Wertlosigkeit die Rede ist, bedeutet dies dasselbe wie technisches oder wirtschaftliches Verbrauchtsein.
  • BFH, 07.09.2004 - IX R 1/03

    Abbruchkosten bei Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht zum Zwecke der Bebauung des

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 439 veröffentlichten Urteil ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht